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Steuervertretung
Für Bürger, die in Portugal über den steuerlichen Sonderstatus (RNH) verfügen, oder für Bürger die länger als 6 Monate nicht in Portugal Ihren Wohnsitz haben, ist einen Steuervertreter zu haben gesetzlich vorgeschrieben. Der Steuervertreter repräsentiert Sie ständig vor den portugiesischen Behörden, um alle steuerlichen Verpflichtungen, einschließlich derjenigen mit deklaratorischem Charakter sicherzustellen, sowie relevante Unterlagen aufzubewahren und gegenüber den Behörden alle geforderten Erklärungen vorzulegen.